Wahlarztrezepte – Chefarztbewilligung

Bei Wahlarzt- und Klinikrezepten können Arzneimittel verordnet sein, für die die Kosten nur nach chefärztlicher Bewilligung von der Krankenkasse übernommen werden.

Wir setzten uns gerne mit Ihrem Sozialversicherungsträger bzgl. einer Bewilligung in Verbindung bzw. bringen Ihr Rezept zum chefärtzlichen Kontrolldienst.

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